Mediation
/ außergerichtliche Konfliktbereinigung
"Mediation"
ist in aller Munde. Doch leider wird Mediation in Deutschland
noch wenig praktiziert, obwohl sie ein sinnvoller Weg zu einer
fairen Konfliktlösung sein kann.
Für
Rechtsanwälte bedeutet Mediation ein Umdenken, weg von einem
Denken in Ansprüchen, einseitiger Interessenwahrnehmung,
Konfliktlösung als Gesetzessubsumtion, weg von einer entweder
- oder, hin zu einem sowohl - als auch und zu einer auf Interessenausgleich
bedachten Vermittlung zwischen Konfliktparteien.
Auch
für die streitenden Parteien bedeutet Mediation eine andere
Form der Auseinandersetzung. Beauftragen sie einen Rechtsanwalt,
so übergeben sie ihm und dem Gericht den Entscheidungsprozeß
und damit auch die Konfliktlösung. Gelöst wird in der
Regel aber nur der rechtlich fassbare Teil eines Konflikts, gleichsam
dessen Symptom, nicht aber die Ursache des Konflikts. Dabei geben
die Parteien ihre Handlungsmöglichkeiten an den Anwalt weiter:
"Ich haben die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übergeben.
Der regelt das für mich!"
Lassen
sich die Konfliktparteien auf eine Mediation ein, so müssen
sie selber die eigenen Interessen erkennen und vertreten und die
Interessen der anderen Seite hinnehmen, um dann gemeinsam eine
allen Seiten gerecht werdende faire Lösung zu erarbeiten.
Der Mediator ist neutraler Dritter. Er vermittelt zwischen den
Parteien und fördert den Prozess der Einigung.
Des
Ergebnis sollte dann nicht eine Streitentscheidung, sondern eine
Streitlösung sein.
Die
Fränkische Gesellschaft für Erbrecht e. V. hat eine
Liste
von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen
erstellt,
die Mediation im Erbrecht praktizieren.
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